Mieterbeiratswahl 2026
Mieterbeiratswahl 2026

Heuer wird wieder unsere Mietervertretung, der Mieterbeirat Wohnpark Alterlaa, gewählt. Ehrenamtliche Helfer leisten in unserer Gesellschaft einen unverzichtbaren Beitrag – so auch in unserem Wohnpark. Zu diesen zählt der Mieterbeirat, den es schon seit mehreren Jahrzehnten gibt und dem wir viele Errungenschaften verdanken. Nicht überall gibt es ehrenamtliche MitbewohnerInnen, die sich für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen. Nehmen Sie also die Gelegenheit wahr, und nehmen Sie an der Wahl teil. Je mehr MieterInnen an der Wahl teilnehmen, umso stärker ist der Mieterbeirat – Ihre Stimme ist also hoch gefragt!

Wahlordnung

Aufgrund der hohen Wahlbeteiligung im Jahr 2020 wird auch die Wahl im Jahr 2026 vorwiegend als Brief- bzw. Internetwahl durchgeführt werden.

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht besitzen alle WP-BewohnerInnen, die am Stichtag (01.06.2026) 16 Jahre oder älter sind und außerdem einen schwarzen Zutrittschip mit A-Berechtigung besitzen und vorweisen können.

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht besitzen alle WP-BewohnerInnen, welche über das aktive Wahlrecht verfügen und nicht Mitglieder der Hauptwahlkommission sind.

Verbotszone für Werbung am Wahltag

Im Umkreis von 15 Metern um den Wahlort (KP-Info) ist in der Wahlzeit (08. - 19.06.2026) jede Art der zusätzlichen Wahlwerbung verboten, insbesondere durch Ansprachen an die Wählerinnen und Wähler. Der Aushang von KandidatInnen-Listen sowie Wahlwerbe-Plakaten ist ausschließlich der Wahlkommission als unparteiische Instanz vorbehalten.

Die Hauptwahlkommission

Die Hauptwahlkommission (im Folgenden HWK genannt) besteht aus der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter und mindestens vier Mitgliedern. Die Mitglieder der HWK sind entweder Mitglied des KAE - Vorstandes und / oder der KAE – Kontrolle. Die Mitglieder werden durch Vorstandsbeschluss des KAE nominiert. Die Mitglieder der HWK benennen unverzüglich eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter.

Für Fachfragen (z.B. EDV) können KAE Mitglieder in die HWK kooptiert werden.

Die Funktionsperiode der HWK endet mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten MBR.

Aufgaben der Hauptwahlkommission (HWK)

Die Hauptwahlkommission hat folgende Aufgaben: * Erstellung und Überwachung eines Termin- und Aktivitätenplanes für die Wahl. * Veröffentlichung aller wahlrelevanten Informationen über die Internetseite erhebung.alterlaa.wien. * Diese Informationen gelten damit als publiziert. * Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen der WahlwerberInnen. * Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Zulassung zur Wahl (siehe passives Wahlrecht). * Aufforderung an den MBR gemäß seiner Satzung die MieterInnen zeitgerecht über den MBR-Aushang zu informieren. * Aufbewahrung der Wahlunterlagen bis zur Auszählung der Stimmen. * Auszählung bzw. Erfassung der abgegebenen Stimmen. * Bekanntgabe des vorläufigen und endgültigen Wahlergebnisses. * Aufbewahrung der Wahlunterlagen während der laufenden Funktionsperiode des MBR.

Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbungsunterlagen der WahlwerberInnen haben folgendes zu enthalten:
    • Nachweis eines Wohnsitzes im Block A, B oder C
    • Kurzen Lebenslauf
    • Zusammenfassung der Schwerpunkte bzw. Interessen bei Wahl
    • Ein Foto der Wahlwerberin oder des Wahlwerbers
    • Die Unterlagen der Wahlwerberin oder des Wahlwerbers sind bis zum Stichtag (01.01.2026) an die Adresse der HWK mbrwahl@alterlaa.wien per E-Mail einzusenden, oder in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Mieterbeiratskandidatur“ in der KP-Info zu hinterlegen.

Wahlvorgang

  • Zustellung der Stimmzettel

    • In jeden Postkasten des Wohnparks wird rechtzeitig ein Kuvert mit einem Stimmzettel hinterlegt. Jeder Stimmzettel enthält neben der KandidatInnenliste einen Token (Code) für die Eingabe in das Internetwahlsystem, sowie eine kurze Wahlanleitung. Nicht benötigte Stimmzettel sind nach Möglichkeit erst nach der Wahl, oder in der Wohnung unkenntlich gemacht zu entsorgen. Am Stimmzettel oder im Internet können Sie 1 bis maximal 11 KandidatInnen durch Ankreuzen, oder sonstiger deutlicher, graphischer Willensäußerung wählen.

    • Die Stimmabgabe kann auf zwei Varianten erfolgen. Als Wahl im Internet oder als Briefwahl durch Abgabe eines Kuverts mit Stimmzettel in die Wahlurne in der KP-Info.

  • Internetwahl

    • Auf der Internetseite erhebung.alterlaa.wien kann man unter Verwendung des Tokens auf dem Stimmzettel die Wahl durchführen. Gewählt werden kann im Internet ab Erhalt des Kuverts bis 01.03.2026 18:00.
    • Die Anonymisierung der Wahl ergibt sich durch den Ablauf:
      • Die Druckerei druckt und kuvertiert die Token zufällig je Block
      • Die Hausverwaltung wirft die zufällig sortierten Kuverts in die Postkästen
      • Bei der Internetwahl werden keine identifizierbaren Eigenschaften abgefragt. Metadaten (http Headers und Verbindungsdetails) wie die IP Adresse, Cookies etc. werden nur für die sichere Durchführung der Wahl verarbeitet.
  • Briefwahl in der KP-Info
    Jene WählerInnen, die in der KP-Info die Briefwahlmöglichkeit nutzen, werfen das Kuvert mit den ausgefüllten Stimmzetteln in der Zeit vom 08.06.2020 bis 19.06.2020 zu Öffnungszeiten der KP-Info in die Wahlurne. Deren Inhalt darf nur von der HWK zur Auszählung entnommen werden.

  • Ablauf bei EDV – Störung
    Fällt das EDV - System durch Stromausfall, Internetausfall oder Gerätestörung aus, so ist die Online-Wahl bis zur Wiederherstellung unterbrochen.

  • Auszählung der Stimmen
    Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Tag nach dem letzten Wahltag durch die HWK. Gewählt als Mieterbeiräte sind die nach der Stimmenanzahl bestplatzierten elf KandidatInnen.

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    Nach Auszählung der Stimmen erstellt die HWK die Liste mit dem vorläufigen Endergebnis. Diese Liste wird von der HWK bis zum nächsten Werktag veröffentlicht.

  • Wahlanfechtung
    Jede/r Wahlberechtigte kann die Wahl innerhalb einer Frist von drei Werktagen anfechten. Der Einspruch ist schriftlich an die HWK zu senden und ausreichend zu begründen. Die Entscheidung über einen Einspruch ist innerhalb einer Woche nach der Wahl durch die HWK zu treffen. Ist der Einspruch begründet, erklärt die HWK die Wahl für ungültig. Die Wahl ist dann ehestmöglich zu wiederholen.

  • Einberufung der konstituierenden MBR Sitzung
    Die konstituierende Sitzung des neu gewählten MBR wird von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter des HWK einberufen. Diese Sitzung sollte möglichst am ersten Montag nach dem Ende der Einspruchsfrist um 19:00 Uhr im MBR Raum (z.Z. B6/02) erfolgen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter verkündet das endgültige Wahlergebnis. Unter ihrer oder seiner Leitung wählen die gewählten Mitglieder des neuen MBR in geheimer Wahl eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Nach erfolgter Wahl des MBR - Vorsitzes ist die Tätigkeit der HWK beendet.

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